Der Senat hat am 17.03.2020 die Ausweitung der beruflichen Tätigkeiten beschlossen, für die Eltern eine Notbetreuung ihrer Kinder nutzen können. Dies setzt u. a. voraus, dass die Tätigkeit zur Aufrechterhaltung des Betriebes zwingend notwendig ist. Eltern, die das Angebot in Anspruch nehmen wollen, müssen deshalb folgende, von der Schule zu überprüfende Angaben machen:
Bereiche der Ver- und Entsorgung (Strom, Wasser, Energie, Abfall), Justiz (Gerichte, Staatsanwaltschaft, Strafvollzug), stationäre Betreuungseinrichtungen (z. B. Hilfen für Erziehung), ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen, Informationstechnik und Telekommunikation, insbesondere Einrichtungen zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze, Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel) inklusive Zulieferung und Logistik, Transport und Verkehr, Finanzen – ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers, Öffentliche Behörden von Bund, Land, Kommunen und Sozialversicherungen, Medien
Das Formular für die Beantragung der Notbetreuung finden Sie hier: